![Überglücklich :D](./images/smilies/icon_e_biggrin.gif)
Da ich zu meinem "Problem" noch keine Antwort im Netz gefunden habe, mache ich mal den Fred auf, Ev. hat ja jemand mal das gleiche Problem.
![Weinend oder sehr traurig :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Situation:
Die gesetzlichen Vorschriften besagen an einem Mopped: 2 Blinker vorn und2 Blinker hinten (an nicht beweglichen Teilen montiert).
1) Katana 2019 und ein Kennzeichenträger von R&G, der direkt am Heck befestigt ist. Der Träger "am Hinterrad" sieht meiner Meinung grauslig aus.
2) Da ich auch mal Tagestouren fahren werde, habe ich einen Shad 23 Koffersatz verbaut.
Problem: Der Koffersatz ragt wenn verbaut so weit nach hinten, das die hinteren Blinker nicht mehr im vorgeschriebenen seitlichen 80 Grad Winkel sichtbar sind.
Lösungsansatz: Zusätzlich ein paar Mini LED Blinker in die Koffer bzw. wenn das verboten ist, Zusatz LED Blinker an die Träger montieren.
![Idee :idea:](./images/smilies/icon_idea.gif)
Da ich wie gesagt im Netz nix wirklich Aussagekräftiges gefunden habe, habe ich mal den TÜV und GTÜ angeschrieben:
........
1) Kann ich die hinteren Blinker auch an Koffern (werden ggf fest verschraubt) befestigen ?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
2) Sind ggf 4 hintere Blinker erlaubt? Zwei bereits fest am Motorrad (Kennzeichenträger)
befestigt und noch zwei weitere (an den Koffern oder an den Kofferträgern). Dürfen alle 4 gleichzeitig aktiv sein d.h. dürfen rechter Kennzeichenträgerblinker und rechter Kofferblinker gleichzeitig blinken?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Sobald ich eine fundierte Aussage habe, schreibe ich sie in diesen Fred
![Überglücklich :D](./images/smilies/icon_e_biggrin.gif)
Schönes weekend
![Lächeln :)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)
marlowe